Allgemeine Verkaufsbedingungen der SPEQ GmbH für Geschäftskunden – Stand August 2018

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Geschäftskunden („AVB“) gelten für alle Verträge, die den Verkauf von Produkten („Ware“) durch die SPEQ GmbH, Tannbachstraße 10, 73635 Steinenberg, Telefon: + (00) 800 30 777 999, eingetragen in Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 281274, vertreten durch Günter Krauter, USt-Identifikationsnummer: DE156784633 (nachfolgend „wir“ oder „SPEQ“), und Ihnen als unseren Kunden („Kunde“) außerhalb des Onlineshops auf unserer Homepage www.speq.de zum Gegenstand haben. Für Verträge über den Verkauf von Ware über den Onlineshop gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungenen für den Onlineshop der SPEQ GmbH.
1.2 Diese AVB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Allgemeines
2.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu diesen AVB und den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese AVB keine abweichenden Regelungen enthalten. Entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, wir erklären uns mit diesen ausdrücklich einverstanden. Insbesondere kann in einem nicht erfolgten Widerspruch oder einer vorbehaltslosen Lieferung an den Kunden kein stillschweigendes Einverständnis mit dessen Bedingungen gesehen werden.
2.2 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen AVB vor. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, Email, Telefax) maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen), die nach Vertragsschluss vom Kunden abgegeben werden, sind in Textform abzugeben.
3. Vertragsschluss
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3.2 Die Bestellung der Waren durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die bestellte Ware an den Kunden versenden oder die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigen (Auftragsbestätigung).
3.3 Der Lieferumfang und die Spezifikationen der Ware gehen ausschließlich aus unserer Auftragsbestätigung hervor oder, falls eine solche nicht vorliegt, aus unserem Angebot.
4. Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug
4.1 Unsere Angaben zur Ware (z. B. Gewichte, Maße und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbarer Ware berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.
4.3 Fristen für Versand und Lieferung sind nur verbindlich, sofern sie von uns ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Ansonsten handelt es sich um „ca.-Fristen“, die um bis zu drei Werktage überschritten werden können.
4.4 Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Liefer- und Versandfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages durch Auftragsbestätigung (bei unmittelbarer Versendung der Ware ohne Auftragsbestätigung ist die Bestellbestätigung ausschlaggebend). Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.
4.5 Auch soweit Ware auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, sind wir zum jederzeitigen Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach unserer Angebotsannahme bei uns eingeht. In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.
4.6 Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder sind wir wegen eines zulässigen Abverkaufs (s. Ziffer 4.5) nicht mehr zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Versendung innerhalb von drei Wochen ab dem gemäß Ziffer 4.4 maßgeblichen Beginn der Lieferfrist als vereinbart.
4.7 In dem Fall, dass ein bestelltes Produkt vorübergehend nicht vorrätig ist (z.B. weil es gem. Ziffer 4.5 abverkauft wurde oder unsere Lieferanten uns Ware nicht rechtzeitig nachliefern), verlängert sich die jeweils nach dieser Ziffer 4.5 maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von vier Werktagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt, wir haben die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten nicht zu vertreten und haben die Ware unverzüglich nachbestellt.
4.8 Falls die Ware (z.B. aus einem der in Ziffer 4.7 genannten Gründe) nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, werden wir dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht verfügbar, sind wir und der Kunde zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt.
4.9 Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall (mit Ausnahme des Fixgeschäfts) ist aber eine Mahnung des Kunden erforderlich. Unsere Haftung ist im Falle des Lieferverzuges gem. Ziffer 7.10 begrenzt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, versteht sich der ausgewiesene Preis eines Produktes zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Versand- und Verpackungskosten und bei Exportlieferungen Zöllen, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
5.2 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes in Textform vereinbart ist.
5.3 Die Abtretung der Ansprüche des Kunden gegen uns an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Wir dürfen unsere Zustimmung nur aus berechtigtem Grund verweigern.
5.4 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Ware bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
6. Versand, Gefahrübergang, Abnahme
6.1 Die Versandart und die Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versandddauer ist daher unverbindlich.
6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
6.3 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem wir versandbereit sind und dies dem Kunden angezeigt haben. Die Ware gilt als abgenommen, wenn (a) die Lieferung erfolgt ist, (b) wir dies dem Kunden unter Hinweis auf diese Abnahmefiktion mitgeteilt haben und den Kunden zur Abnahme aufgefordert haben, (c) seit der Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen oder diese weiter veräußert hat und in diesem Fall zwölf Werktage vergangen sind und (d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund und als wegen eines uns angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
7. Mängelhaftung, Haftungsbeschränkung
7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.
7.2 Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Waren gegebenenfalls beiliegen.
7.3 Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns – nach unserer Wahl – zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Gleiches gilt in dem Fall, dass eine vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
7.4 Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den in Ziffer 7.9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
7.5 Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte andern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
7.6 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen (vgl. § 377 HGB). Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung oder (ii) sonst – bei nicht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Wareneingangskontrolle erkennbaren Mängeln – innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
7.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr.
7.8 In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Verkäufers bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 445a, 445b BGB in Verbindung mit §§ 474, 478 BGB). Sofern allerdings der letzte Abnehmer in der Lieferkette ein Unternehmer ist (§ 14 BGB), sind die Rückgriffsansprüche des § 445a BGB ausgeschlossen.
7.9 Wir haften auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Haftung ist auf jedoch auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Pflichtverletzungen haften wir nur bei (a) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, (c) Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (d) aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder (e) arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7.10 Unsere Haftung wegen Lieferverzuges ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von maximal 25% des Kaufpreises (inkl. Umsatzsteuer) begrenzt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag unser Eigentum.
8.2 Der Kunde ist befugt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, sofern er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware und die an ihre Stelle tretenden Forderungen aus einem Weiterverkauf nicht verpfänden oder sicherheitshalber übereignen.
8.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf dieser Ermächtigung oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Unser Recht, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, keine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage eintritt, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt.
8.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Kunden sofort schriftlich mitzuteilen. Der Dritte ist auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
8.5 Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
8.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8.7 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung berechtigt sowie, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Sofern wir für den Kunden Spezialanfertigungen von Produkten herstellen, können wir den Rücktritt vom Vertrag sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Die mitgeteilten Kundendaten werden von uns nach Maßgabe des geltenden Rechts für die Zwecke der Abwicklung des Vertrags, d.h. soweit dies für die Begründung und Durchführung des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses und/oder weiterer Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden erforderlich sind, gespeichert und verarbeitet.
10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
10.1 Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Ist der Kunde Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Stuttgart für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig.
10.3 SPEQ ist darüber hinaus berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.